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Autorisierter INQA-Coach

Geförderte Veränderung im Betrieb.

Kleine und mittlere Unternehmen können für beteiligungsorientierte Beratung zu Personalpolitik und Arbeitsorganisation eine Förderung aus dem ESF-Plus-Programm INQA-Coaching beantragen. Bis zu zwölf Beratungstage, bezuschusst mit bis zu 80 Prozent.

INQA-Coaching

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Das Programm

Was INQA-Coaching ist

INQA-Coaching ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Es unterstützt KMU dabei, personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungen im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten.

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Beteiligung als Prinzip

Die Lösungen entstehen im Betrieb, mit den Menschen, die täglich damit arbeiten. Das Programm schreibt diese Beteiligung verbindlich vor.

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Erprobtes Vorgehen

Am Ende steht ein Vorgehen, das im Betrieb bereits gelaufen ist und das Ihr Team eigenständig weiterführen kann.

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Nur autorisierte Coaches

Durchführen darf das Coaching ausschließlich, wer dafür autorisiert ist. Eine Weitergabe an Subunternehmen ist im Programm nicht zulässig.

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Förderung

Was gefördert wird

Die Zahlen stammen aus der Förderrichtlinie des BMAS vom 12. Juni 2026. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle, nicht der Coach.

80 %

Zuschuss je Beratungstag, höchstens

12

Beratungstage à acht Stunden

1.200 €

Tageshöchstsatz netto

Rechenbeispiel bei vollem Umfang

Werden alle zwölf Tage zum Höchstsatz ausgeschöpft, ergibt das ein Beratungsvolumen von 14.400 Euro netto. Davon trägt das Unternehmen 2.880 Euro als Eigenanteil in bar, bis zu 11.520 Euro werden bezuschusst. Nebenkosten wie Fahrt oder Material sind nicht zuwendungsfähig.

Wichtig zum Ablauf der Zahlung

Die Förderung folgt dem Erstattungsprinzip. Das Unternehmen zahlt das Coaching zunächst vollständig aus eigenen Mitteln. Die Erstattung erfolgt nach Abschluss und vollständiger Prüfung durch die Bewilligungsbehörde, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Beihilferechtliche Einordnung

Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Maßgeblich ist die Obergrenze von 300.000 Euro innerhalb eines gleitenden Dreijahreszeitraums.

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Voraussetzungen

Für wen das infrage kommt

Ob Ihr Betrieb die Kriterien erfüllt, prüft verbindlich die INQA-Beratungsstelle im Erstgespräch. Diese Punkte geben Ihnen vorab eine Orientierung.

Das Unternehmen

  • Weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, Minijobs und Geschäftsführung zählen dabei nicht mit
  • Bisher noch nicht am Programm INQA-Coaching teilgenommen

Das Vorhaben

  • Der Veränderungsbedarf ist personalpolitisch oder arbeitsorganisatorisch
  • Er steht im Zusammenhang mit einer nachvollziehbaren digitalen Transformation im Betrieb
  • Die Beschäftigten werden aktiv einbezogen, bei vorhandener Interessenvertretung auch diese
  • Das Coaching findet in der Regel vor Ort statt, digitale Anteile sind möglich
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Ablauf

Der Weg zum Coaching

Der Einstieg führt immer über eine INQA-Beratungsstelle. Ein Coaching lässt sich nicht direkt bei mir buchen, und das ist auch gut so, weil die Erstberatung neutral prüft, ob das Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

  1. Kostenlose Erstberatung

    Sie wenden sich an eine INQA-Beratungsstelle in Ihrer Region. Dort wird der Veränderungsbedarf analysiert und die Förderfähigkeit geprüft.

  2. INQA-Coaching-Scheck

    Bei Eignung stellt die Beratungsstelle einen Scheck aus. Er hält den Beratungsumfang und die Handlungsschwerpunkte fest. Eine verbindliche Förderzusage ist er noch nicht.

  3. Coach auswählen

    Sie entscheiden selbst, mit wem Sie arbeiten möchten, und nehmen direkt Kontakt auf. Beratungsstellen dürfen keine Coaches vermitteln oder empfehlen.

  4. Coaching im Betrieb

    Bis zu zwölf Beratungstage, abzuschließen innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks. Gearbeitet wird mit Lenkungskreis und Lab-Team direkt in Ihren Prozessen.

  5. Abrechnung

    Der Antrag geht nach Abschluss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei den administrativen Schritten.

Beratungsstelle in Ihrer Region finden ↗

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Vorgehen im Coaching

Wie gearbeitet wird

Das Programm gibt ein agiles Rollenkonzept vor. Es entspricht der Arbeitsweise, die ich ohnehin verfolge: Lösungen entstehen mit den Beteiligten, nicht über ihre Köpfe hinweg.

Lenkungskreis

Geschäftsführung und Beschäftigte gemeinsam. Der Kreis setzt die Themen, bewertet den Fortschritt und trifft die Entscheidungen.

Lab-Team

Beschäftigte aus den betroffenen Bereichen entwickeln die Lösungen. Eine verantwortliche Person hält die Fäden zusammen.

Drei Phasen

Initialphase mit Zielklärung und Kick-off, Innovationsphase mit moderierten Arbeitszyklen, Lernphase zur gemeinsamen Auswertung.

Initial → Innovation → Lernen

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Autorisierung

Nachprüfbar autorisiert

Die Autorisierung als INQA-Coach gilt für die Person, nicht für ein Unternehmen. Sie lässt sich auf der offiziellen Coach-Karte von INQA überprüfen.

Angaben zur Autorisierung

Coach: Nico Kutschenko Berater-ID: IC2699640 Autorisiert für: 2026 und 2027

Ausgestellt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage der Förderrichtlinie INQA-Coaching und des Rollenkonzepts des Programms.

Autorisierte Gestaltungsfelder

Ein INQA-Coaching darf nur in den Feldern stattfinden, für die der Coach autorisiert ist. Bei mir sind das zwei der sechs Gestaltungsfelder des Referenzmodells:

  • Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung. Wie Sie Ihre Belegschaft für die Arbeit in einer digitalisierten Umgebung befähigen und Qualifizierung dauerhaft verankern.
  • Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien. Wie Ihr Unternehmen schneller auf veränderte Marktbedingungen reagiert und Innovation aus der Belegschaft heraus entsteht.

Coach-Karte von INQA öffnen ↗

Kontakt

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb die Kriterien erfüllt oder welches Thema sich eignet, sprechen wir vorab unverbindlich darüber. Den Antrag stellen Sie anschließend über die Beratungsstelle.

Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert von der Europäischen Union

Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm INQA-Coaching in Deutschland. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter inqa.de/inqa-coaching.